Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist Pflicht!
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beinhaltet geeignete Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter wiederherstellt und sichert sowie die Gesundheit aller Betriebsangehörigen schützen und erhalten sollen (Prävention).
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Betrieb dazu, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn Mitarbeiter länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (§84 SGB IX).
Wir beraten Arbeitgeber bei:
- Wiedereingliederung am Arbeitsplatz,
- Arbeitsplatzgestaltung bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Fragen zu Schwerbehinderung
Wir begleiten Wiedereingliederungsmaßnahmen von Arbeitnehmern individuell.
Welchen Nutzen bietet BEM?
- Die Durchführung eines BEM führt zur Reduzierung von Arbeitsunfähigkeitszeiten und damit zur Vermeidung von Kosten für den Betrieb.
- Lange Krankheitsphasen können durch geeignete Maßnahmen verkürzt werden.
- Die Motivation und Arbeitszufriedenheit wird langfristig erhöht, was zu verbesserten Arbeitsergebnissen und zur Qualitätssteigerung führt
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung schwerbehinderter oder gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitnehmer. Wir verfügen über gute Kontakte zu Integrationsämtern, Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen, Kliniken, Fachärzten und anderen Akteuren.
Über die Kosten unserer einzelnen Dienstleistungen geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Über die Kosten unserer einzelnen Dienstleistungen geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Kontakt:
Claudia Gutenberger
Tel. 0261 921 66-12
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Ulrike Jacob
Tel. 0261 921 66-11
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Fachdienste für Arbeit und Integration
Bogenstr. 53a | 56073 Koblenz
Tel. 0261 921 66-0| Fax: 0261 921 66-20
Stand: 12/2019