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Stiftung Bethesda-St. Martin - Bewohnerbeirat
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Bewohnervertretungen in Alten- und Pflegeheimen

Bewohnervertretung - wer oder was ist das?


Die Bewohnervertretung ist die Interessenvertretung von Bewohnern gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger. Die Bewohnervertretung wird für zwei Jahre gewählt.

Wählbar sind:

  1. Bewohner des Hauses.
  2. Deren Angehörige; sie müssen jedoch das volle Vertrauen der Bewohner haben.
  3. Mitglieder der örtlichen Seniorenvertretungen.
  4. Von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.


Welche Rechte hat die Bewohnervertretung?

Bewohnervertreter und -fürsprecher haben ein Mitwirkungsrecht, aber kein direktes Mitbestimmungsrecht.


Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Bewohnervertretung?

Die Bewohnervertretung ist Vermittler und Bindeglied zwischen Heimleitung und Bewohner. Sie ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitspracherecht besteht. Trräger und Einrichtungsleitung sind verpflichtet, die Bewohnervertretung vor ihren Entscheidungen anzuhören.

Die Mitwirkung erstreckt sich auf folgende Aufgaben:

  • Sie kann zu Maßnahmen des Heimbetriebes im Sinne der Bewohner Anträge stellen.
  • Sie muss Anregungen oder Beschwerden von Bewohnern entgegennehmen und durch Verhandlungen mit der Heimleitung eine Lösung anstreben.
  • Sie hat das Einleben von neuen Bewohnern zu fördern.



Bei welchen Entscheidungen wirkt die Bewohnervertretung mit?

  • Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohner und die Heimordnung
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Änderung des Heimentgeltes
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen (auch extern)
  • Alltags- und Freizeitgestaltung im Heim
  • Bei Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
  • Zusammenschluss mit anderen Heimen
  • Änderung der Art und des Zwecks des Heimes oder einzelner Teile des Heimes
  • Umfassende bauliche Veränderung oder Instandsetzung im Heim
  • Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
  • Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern



 

Da die Bewohnervertretung die Belange und Interessen der Bewohner zu vertreten hat, muss sie deren Wünsche und Vorstellungen kennen. Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich abzuhaltende Bewohnerversammlung. Um mit den Bewohnern ständig in Verbindung zu bleiben und ihnen Gelegenheit zu geben sich zu äußern, ist es notwendig, regelmäßig eine Sprechstunde einzurichten.

Sitzungen der Bewohnervertretung

Die Sitzungen der Bewohnervertretung sind nicht öffentlich. Mitglieder der Bewohnervertretung und eingeladene Personen unterliegen einer absoluten Schweigepflicht.

Wie werden die Mitwirkungsrechte in die Praxis umgesetzt?

Das Wohnen in einer Gemeinschaft kann nur dann harmonisch verlaufen, wenn alle, die am Heimgeschehen mitwirken, verständnis- und vertrauensvoll miteinander umgehen. Diese Partnerschaft kann nur Wirklichkeit werden, wenn die Bewohnervertretung durch umfassende und rechtzeitige Informationen in die Meinungsbildung des Einrichtungsträgers eingebunden und nach Möglichkeit fachlich beraten wird.

Träger und Einrichtungsleitung sind deshalb verpflichtet, die Bewohnervertretung frühzeitig über geplante Maßnahmen zu unterrichten, sodass sie genügend Zeit und Gelegenheit hat, sich über die geplanten Maßnahmen ein. Urteil zu bilden und ihre Auffassung ausreichend darlegen zu können.

 

 

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