Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
Das Teilhabestärkungsgesetz hat den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX übertragen. Mit dieser Aufgabe wurden in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste beauftragt.
ZielDie Einrichtung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber verfolgt das Ziel, dass mehr Menschen mit Schwerbehinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird.
Leistungen Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nformieren, beraten und unterstützen alle Arbeitgeber und Betriebe kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Beschäftigten und diesen gleichgestellten. Die EAA als Partner der Betriebe sind dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.
Wir arbeiten im Auftrag des
Landesamtes für Soziales, Jugend
und Versorgung
im Rhein-Hunsrück-Kreis, Bad Kreuznach und Birkenfeld/Idar-Oberstein
Horst Seim
Tel. 06761 917 526 | Fax: 06761 917 536
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ZB Magazin Behinderung und Beruf Ausgabe 02/2023
Stand: 18.06.2024