Wohneinrichtungen
Vier Häuser für die individuelle stationäre Hilfe
Unsere rehabilitativen Wohneinrichtungen zeichnen sich durch ein umfassendes Leistungsangebot aus. Es richtet sich an psychisch kranke und behinderte Erwachsene, die (noch) nicht selbständig leben können und deshalb vorübergehend oder dauerhaft eine intensive Betreuung brauchen.
Vertragliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme
Rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme des Angebotes „Wohneinrichtung mit umfassendem Leistungsangebot“ ist ein mit dem Bewohner geschlossener Vertrag. Dieser Vertrag orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen/Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und am Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG).
Eine Hausordnung unterstützt die Bewohner im Betreuungsalltag.
Die Kosten werden – wenn diese als Selbstzahler bestritten werden – im Rahmen der Eingliederungshilfe erstattet. Zuständig ist in diesem Fall der jeweilige örtliche Träger der Sozialhilfe.
Die Bethesda-St. Martin gGmbH unterhält derzeit vier Wohneinrichtungen: „Haus Alexander“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler, „Haus an der Christuskirche“ in Koblenz, „Haus Bethesda“ in Boppard und „Haus St. Martin“ in Kastellaun. Weitere Informationen finden Sie im Porträt der jeweiligen Wohneinrichtung.